SPD und Union einigen sich auf Frauenquote - Betreuungsgeld bleibt weiterhin Streitthema

Von Max Staender
18. November 2013

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD auf eine Frauenquote geeinigt. Somit müssen ab dem Jahr 2016 die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen einen weiblichen Anteil von mindestens 30 Prozent aufweisen, was nach Ansicht von Unions-Unterhändlerin Annette Widmann-Mauz eine "vernünftige Regelung im Sinne der Frauen" sei. Für die oberen Managementebenen sowie Vorstände sieht die Regelung eine gesetzliche Flexi-Quote vor, sodass die Konzerne für einen höheren Frauenanteil selbstständig "verbindliche Zielgrößen" festlegen müssten.

Auch bei den anfangs zähen Verhandlungen um einen Mindestlohn zeichnet sich inzwischen ein Kompromiss ab. Nach dem Willen der Union könnte ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ab dem Jahr 2016 realisiert werden, wobei die Union zur Bedingung stellt, dass für bestimmte Regionen und Branchen durch eine Kommission aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern Ausnahmen erarbeitet werden können.

Bei den strittigen Themen wie dem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare sowie dem Betreuungsgeld konnten die beiden Parteien hingegen noch keine Einigung erzielen. Dies gilt auch für die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Während die SPD erwartete Zusatzbeiträge abschaffen will, stemmt sich die Union mit aller Macht gegen dieses Vorhaben.