Staat muss bei Schäden an Wohnungen durch einen Polizeieinsatz nur begrenzt zahlen

Von Katja Grüner
15. Mai 2013

Prinzipiell gilt die Regel, dass dem Vermieter Schadensersatz zusteht, wenn sein Eigentum durch Polizeieinsätze beschädigt wird. Zur Begleichung der Schäden wird dann die Staatskasse herangezogen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun in einem aktuellen Fall jedoch anders.

Zur Verhandlung kam der Fall eines Miteigentümers einer Eigentumswohnung. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei beschädigte bei seinem Einstieg Fenster, der Boden wurde hierbei durch Glassplitter verunreinigt. Der Mieter der Wohnung stand in Verdacht, mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel zu treiben. Zunächst wurde dem Vermieter ein Schadensersatz von 800 Euro zugesprochen. Dieses Urteil wurde dann vom BGH mit folgender Begründung revidiert: Wenn ein Vermieter von den Machenschaften seines Vermieters weiß, so muss der Staat auch keinen Schadensersatz leisten.

Dieser Tatbestand war auch im vorliegenden Fall erfüllt, da der Vermieter der Wohnung in einer Beziehung mit der Schwester des Täters steht und so von den dubiosen Geschäften seines Mieters gewusst hatte. Der Vermieter musste nun seinen Schaden aus eigener Tasche begleichen.