Staffelmiete: So steht es um die Rechte der Mieter
Wer mit seinem Vermieter eine Staffelmiete vereinbart, hat gegenüber herkömmlichen Mietvereinbarungen einige Vorteile. Hier wird im Voraus festgelegt welche Mieterhöhungen in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Das gibt Klarheit schon im Voraus. Zudem können Mieter sicher sein, dass sie nach einer Erhöhung zumindest ein Jahr keine weitere Mieterhöhung zu befürchten haben.
Denn öfter als einmal im Jahr ist eine Anhebung des Mietpreises verboten. Außerdem ist bei einer Staffelmiete ausgeschlossen, dass es infolge von Modernisierungsmaßnahmen zu einer Erhöhung des Mietzinses kommen kann.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieterhoehungen-nicht-erlaubt-article6898381.html Abgerufen am 8. August 2012