Stammzellenbehandlung muss von der Krankenkasse auch für Senioren übernommen werden
Lebensrettung steht in jedem Fall vor finanziellen Interessen. Das musste jetzt eine Krankenkasse erfahren, die dazu verurteilt wurde, die Kosten für eine Stammzellentransplantation zu übernehmen, mit der eine 72-jährige gerettet werden konnte. Diese Entscheidung traf das Sozialgericht Hamburg. (Az.: S 35 KR 118/10).
Aufgrund einer akuten Leukämie gab es keine andere Rettung für die Seniorin. Doch die Kasse wies auf das Alter der Patientin hin und behauptete für dieses Alter wäre das Verfahren nicht ausreichend getestet. Die Kostenübernahme sei nicht wirtschaftlich.
Die Richter sahen das anders. Nachdem ein Gutachter feststellte, dass es für die Patientin keine Alternativen gab und der Patientin ohne Behandlung weniger als ein Jahr an Lebenserwartung geblieben wäre, fällten die Richter das Urteil zugunsten der Patientin und für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.