Stark behaarte Beine: Krankenkassen müssen Kosten für Laserepilation nicht übernehmen

Psychische Belastung durch starke Beinbehaarung wurde vom Gericht als nicht gravierend angesehen

Von Cornelia Scherpe
7. Januar 2020

Eine starke Beinbehaarung kann zur seelischen Belastung werden. Vor allem betroffene Jugendliche fühlen sich verunsichert und vermeiden Dinge wie den Schwimmbadbesuch. Eine 17-Jährige und ihr 16 Jahre alter Bruder aus Bremen hatten genau aus diesem Grund gegen ihre Krankenkasse geklagt. Die Versicherung wollte für die Geschwister keine Laserepilation übernehmen. Die Jugendlichen argumentierten, dass sie aufgrund starker Beinbehaarung psychisch leiden, jedoch weder Rasur noch Enthaarungscreme vertragen. Die Schwester war bereits in psychotherapeutischer Behandlung. Beide gaben an, weder am Schulsport noch an Freizeitaktivitäten im Sommer richtig teilnehmen zu können. Sie müssen immer lange Hosen tragen, da kurze Kleidung sofort zu seelischer Belastung führen würde.

Keine Kostenübernahme bei starker Beinbehaarung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied jedoch zugunsten der Krankenkasse. Demnach müssen die gesetzlichen Kassen nicht für die Laserepilation aufkommen, auch nicht bei Jugendlichen. Eine Kostenübernahme bleibt freiwillig, da bislang keine Studien eine Empfehlung als therapeutischen Nutzen aussprechen. Das Gericht ließ bewusst die Frage offen, ob eine starke Behaarung an den Beinen überhaupt als Krankheit im Rechtssinne gelte.

Entsprechend des aktuellen Richterspruchs stellen Haare an den Beinen maximal eine leichte seelische Belastung dar, mit der man umgehen können sollte. Anders sieht dies mit starker Behaarung an den Händen aus und bei Frauen mit starkem Haarwuchs im Gesicht. Hier kann im Einzelfall mit guten Erfolgsaussichten geprüft werden, ob die gesetzliche Krankenkasse die Laserepilation für Hände beziehungsweise Gesicht übernimmt.