Stehlen von Autokennzeichen ist in Mode - was tun in diesem Fall?

Als Fahrzeughalter sollte man bei gestohlenem Autokennzeichen direkt Anzeige erstatten

Von Thorsten Poppe
24. August 2011

Manche Autobesitzer stehen zur Zeit staunenden Blickes vor ihrem PKW. Denn es kommt gerade in Deutschland vermehrt zum Kennzeichenklau. Dann muss nicht nur Ersatz für den Beklauten her, auch das gestohlene Nummernschild kann richtig viel Ärger bereiten. Deshalb ist schnelles Anzeigen des Diebstahls Pflicht für den Bestohlenen.

Anzeigenerstattung und Umkennzeichnung des KFZ-Zeichens

Da die Vergabe eines KFZ-Zeichen nur an eine bestimmte Person erfolgt, wird diese auch immer damit in Verbindung gebracht. Falls also damit eine Straftat ausgeführt wird, ist derjenige auch dafür verantwortlich. Um einen solchen Fall von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich als Fahrzeughalter direkt Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Ebenfalls empfiehlt es sich direkt eine so genannte Umkennzeichnung bei der Zulassungsstelle seiner Stadt vornehmen zu lassen. Dafür benötigt man in Deutschland viele Papiere. Neben dem Personalausweis auch die polizeiliche Diebstahlbestätigung, Führerschein, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, und die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung.

Verlusterklärung übers Internetformular

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten sollte man sich als Betroffener auf der Webseite der Zulassungsstelle ein Formular namens "Verlusterklärung" herunterladen und ausfüllen. In diesem Papier bescheinigt der Fahrzeughalter, dass das Nummernschild gestohlen wurde und nicht etwa beschlagnahmt ist. Und noch einen weiteren Vorteil bietet die Verlusterklärung. Falls man von der Polizei wegen seiner fehlenden Nummernschilder gestoppt wird, hat man direkt die passende Erklärung zur Hand.