Steigende Anzahl von Mini-Drohnen in Privatbesitz werden zum Problem für Flugverkehr

Von Laura Busch
11. März 2014

Sie sollen uns Essen bringen - Pizza zum Beispiel. Oder Bücher. Geht es nach dem Weltkonzern Amazon, könnten Mini-Drohnen schon bald unsere Einkäufe vor die Tür fliegen. Doch so einfach ist das mit den Fluggeräten in Privatbesitz nicht. Mehr und mehr werden sie zum Problem für den regulären Luftverkehr.

Starterlaubnis für Mini-Drohnen muss eingeholt werden

Wie jetzt das Magazin "Wirtschaftswoche" meldet, werden die kleinen Flugcomputer bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) heiß diskutiert. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitsaufwand, die Starterlaubnisse zu erteilen stetig steigt. Noch problematischer wird es, wenn Besitzer von Mini-Drohnen nicht einmal wissen, dass sie eine solche Starterlaubnis vom Tower des Flughafens brauchen.

Die zivilen Drohnen sind sehr leistungsfähig und können ohne Mühe höher als 100 Meter fliegen. 100 Meter Flughöhe stellen eine Art Grenze im regulären Flugverkehr dar - auch Heißluftballons dürfen beispielsweise nicht höher steigen.

Es müsse einfach mehr Aufklärung zu dem Thema betrieben werden, so der DFS. Schließlich werde das Prinzip immer lukrativer und weiter verbreitet. Privatpersonen müssen wissen, dass rund um Flughäfen Kontrollzonen bestehen. Hier dürfen die zivilen Drohnen nur mit Erlaubnis des Towers des nächstgelegenen Flughafens starten. In nahezu allen deutschen Großstädten umfasst diese Zone beinahe die gesamte Innenstadt.