Steuerfahndung bekommt Zugriff auf Verkäuferdaten von Internetplattformen

Von Dörte Rösler
11. Juli 2013

Wo Dinge verkauft werden, ist auch das Finanzamt gern dabei. Sobald ein Verkäufer mehr als 17.500 Euro jährlich umsetzt, hält der Fiskus die Hand auf und kassiert Umsatzsteuer. Bei international geführten Internetplattformen standen die Finanzbeamten jedoch oft vor verschlossener Tür. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs soll das nun ändern.

Demnach sind Handelsplattformen wie Amazon und Ebay künftig verpflichtet, auf Anfrage der Steuerfahndung sämtliche Daten ihrer Nutzer auszuhändigen: von Namen und Pseudonymen bis zu Adressen, Bankverbindungen und Umsatzlisten.

Eine privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung der Daten sei hinfällig. Auch der Verweis auf eine ausländische Muttergesellschaft und die Datenspeicherung im Ausland sei für die deutsche Steuerpflicht irrelevant. Wer im größeren Stil Verkäufe tätigt, muss also mit Post vom Finanzamt rechnen.