Steuern auf Siegprämien für Amateursportler - Mehrkosten für Verpflegung sind keine Betriebsausgaben
Nicht nur im Profisport, sondern auch bei den Amateuren gibt es Siegprämien zu gewinnen. Diese fallen in der Regel jedoch nicht so üppig aus wie bei der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Dort erhielt jeder Spieler für den WM-Sieg 300.000 Euro. Doch auch bei erfolgreichen Amateursportlern können sich hohe Beträge ansammeln. In solchen Fällen meldet sich der Fiskus und möchte seinen Anteil haben.
Gewichtheber soll Steuern für Zahlungen von Verein zahlen
So erging es auch einem Gewichtheber, der für seinen Verein Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre in der ersten Bundesligamannschaft antrat. Dabei erhielt er Zahlungen von 9400 DM plus einer Kfz-Kostenerstattung, die der Klub teilweise als "Aufwendungen Bundesliga", teilweise als "Siegprämie" deklariert hatte. Das Finanzamt erklärte die Zahlungen zu Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und verlangte dafür Steuern. Da der Kraftsportler keine Steuererklärung abgegeben hatte, erhielt er einen Steuerbescheid aufgrund einer Schätzung.
Dies wollte er jedoch nicht hinnehmen und klagte vor Gericht. Als Amateur habe er das Gewichtheben nicht um des Geldes willen betrieben. Zudem habe er wegen seines Sports einen deutlich höheren Kalorienverbrauch mit Mehrkosten für die Verpflegung von rund 400 bis 500 Euro monatlich. Diese seien als Betriebsausgaben zu berücksichtigen und überschritten die Einnahmen bei weitem.
Fall geht zurück an Finanzgericht
Der Bundesfinanzhof (BFH) folgte dieser Argumentation in seinem Urteil (Az.: X R 40/11) nicht. Die gesteigerte Nahrungsaufnahme sei nicht zwingend auf den Sport zurückzuführen. Es sei nicht zu klären, ob die Ausgaben dafür privater oder gewerblicher Natur seien.
Der Fall geht jedoch zurück an das Finanzgericht, weil dort geklärt werden muss, ob der Mann seinen Sport nicht aus reiner Liebhaberei bestritten hat. Dann müsste er folglich seine Siegprämien nicht versteuern. Lediglich Profis mit regelmäßigen Wettkampfsiegen - und damit Prämien - müssen diese Einkünfte in der Steuererklärung angeben.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Viel-Essen-mindert-nicht-die-Steuer-article13297401.html Abgerufen am 29. Juli 2014