Stiftung Warentest erleidet im Schoko-Streit mit Ritter Sport eine Schlappe vor Gericht
Nach einem aktuellen Urteil des Münchner Landgerichts darf die Stiftung Warentest in Zukunft nicht mehr behaupten, dass Ritter Sport künstlich produziertes Aroma für seine Nuss-Schokolade verwendet. Nichts desto trotz wollen die Warentester in Berufung gehen, da weder Ritter Sport noch deren Aromenlieferant Symrise im Zuge des Verfahrens den Herstellungsprozess des Vanillearomas vorgelegt hat.
Stiftung Warentest muss nun mit hohem Bußgeld rechnen
Die Stiftung Warentest muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro rechnen, falls sie erneut behaupten, dass Ritter Sport chemisch hergestelltes Vanillearoma für seine Schokolade verwende. Neben dem Inhaber Alfred Ritter wurde die Entscheidung des Gerichts auch von dem Aromenlieferant Symrise begrüßt, da schließlich beide Unternehmen die Natürlichkeit des eingesetzten Aromas dargelegt hätten.
Auslöser des Schoko-Streits war ein im vergangenen November von der Stiftung Warentest veröffentlichter Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, wo die Prüfer die Bezeichnung "natürliches Aroma" in der Schokolade von Ritter Sport bemängelten. Dies sei für die Verbraucher irreführend, da die Schokolade den Aromastoff Piperonal enthält - eigentlich ein chemisch hergestelltes Aroma.
Allerdings legte der Aromenhersteller Symrise vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma für die Schokoladen von Ritter Sport natürlichen Ursprungs ist.