Stillende Mütter, die in den Beruf zurückkehren, haben besondere Rechte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. September 2010

Mütter, die sich im Mutterschaftsurlaub nur kurz eine Auszeit nehmen wollen und dann schon wieder in ihren Beruf starten obwohl sie ihr Kind noch stillen, haben laut Mutterschutzgesetz besondere Rechte beim Arbeitgeber.

Zum Einen muss der Arbeitgeber einer stillenden Mutter mindestens eine Stunde pro Arbeitstag frei geben, damit sie in dieser Zeit ihr Kind stillen kann. Diese Zeit darf weder von der Pause der Arbeitnehmerin abgezogen werden, noch muss sie diese nacharbeiten. Des Weiteren haben stillende Mütter einen Anspruch auf einen gesonderten Raum in dem sie das Kind stillen können. Auch Nacht- oder Wochenendschichten dürfen nicht von stillenden Müttern übernommen werden.