Störendes Kirchenglockengeläut, Rentner reicht Klage bei Gericht ein

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. Juli 2013

Ein 71-jähriger Rentner, der schon vor etlichen Jahren aus der Kirche ausgetreten war, hat die evangelische Kirchengemeinde in seinem fränkischen Wohnort, Haundorf, wegen des täglichen Glockengeläute verklagt. Vor allem nachts störte den Rentner, dass jede Viertelstunde die Glocke schlug und auch samstags und am Sonntag kurz vor den Gottesdiensten läuteten die Glocken bis zu einer Viertelstunde. Der Rentner war nach seiner Pensionierung von München in das Dorf gezogen.

Nun kam es zu der Gerichtsverhandlung, wobei der Rentner einen Teilerfolg verbuchen konnte, denn nachts werden die Glocken nicht mehr die Viertelstunde anzeigen und zu den Gottesdiensten am Samstag und am Sonntag werden die Gläubigen nur noch zehn Minuten lang über die Glocken zum Kirchgang aufgefordert werden.

Wie auch das Bundesverwaltungsgericht urteilte, müssen Anwohner das Glockenläuten "im Rahmen des Herkömmlichen" hinnehmen, doch darf dieses Recht nicht so übertrieben werden, so dass die Bewohner auch Gesundheitsschäden erleiden.