Streit um die Infusionslösung "Hes": Arzneimittelbehörde will das Medikament verbieten

Von Cornelia Scherpe
1. Juli 2013

Die Abkürzung "Hes" steht für "Hydroxyethylstärke" und dahinter verbirgt sich ein Medikament. Die Arznei gehört derzeit noch zur Standardausrüstung eines jeden Narkosearztes, denn Hes kann bei einer Operation das Leben des Patienten retten. Kommt es zu einer Komplikation, bei der plötzlich der Kreislauf des Schlafenden absackt, kann Hes als Infusion vergeben werden. Es stabilisiert den Patienten dann so lange, bis entsprechende Schritte wie das Geben einer Blutkonserve eingeleitet sind.

Auch auf vielen Intensivstationen ist Hes allgegenwärtig und hilft dort Menschen mit einer Blutvergiftung. Eine Statistik zeigt, dass allein hierzulande jeden Monat gut 220.000 Beutel mit Hes verbraucht werden. Laut Meinung vieler Ärzte ist das Medikament schlicht nicht aus dem medizinischen Alltag wegzudenken. Dies sieht jedoch die Arzneimittelbehörde "Ema" ganz anders. Die Infusionslösung soll nach ihrer Ansicht nicht mehr bei OPs eingesetzt werden.

Dies will man gesetzlich erreichen und Hes einfach verbieten. Das Deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz BfArM) hatte die Ema darum gebeten, den Nutzen des Mittels einmal zu überprüfen. Dies tat die Behörde und veröffentlicht nun die Empfehlung, dass Hes am besten vom Markt verschwinden solle. Man habe erfahren, dass die Lösung schwere Schäden an den Nieren verursachen kann.

Auch zeigte sich, dass die Patienten unter der Vergabe von Hes keineswegs bessere Überlebenschancen haben, als Menschen, die eine andere Lösung bei der OP bekommen hatten. Die Ärzte reagieren auf diese Veröffentlichung mit Unverständnis und Empörung. Aus eigener Erfahrung zweifeln sie die Studie an und sehen das Leben von Patienten in Gefahr, wenn die EU wirklich dem Verbotswunsch der Ema nachkommen sollte.