Streit um Erstattung der Krankenkassenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger
Private Versicherungen bekommen für Hartz-IV-Empfänger mehr Geld erstattet
Wie das Apothekenmagazin "Apotheken Umschau" in einer seiner Ausgaben berichtet, erhalten die gesetzlichen Krankenkassen nur 131 Euro pro Versicherten, der Hartz-IV-Empfänger ist. Dagegen müssen aber die Jobcenter für einen Hartz-IV-Empfänger, der Mitglied einer privaten Krankenkasse bleiben muss, monatlich 287 Euro erstatten, wie das Bundessozialgericht im vergangenen Januar entschieden hatte.
Gesetzliche Krankenkassen verärgert
Somit sind die gesetzlichen Krankenkassen zu Recht verärgert, denn sie müssen für diese Mitglieder tatsächlich 278 Euro durchschnittlich im Monat ausgeben. So beträgt die Summe der Ausgaben über fünf Milliarden Euro, wie Dr. Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, errechnet hat.
Da privat versicherte, wenn sie Hartz-IV- erhalten, nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können, müssen sie beim Basistarif die Hälfte vom Beitragssatz bezahlen, was aber bis zu 156 Euro mehr als die damalige Erstattung von 131 Euro, wie die gesetzlichen Krankenkassen sie erhalten, sein konnte. Dies fand das Bundessozialgericht als unzumutbar und so erhalten die Versicherten nun den kompletten Beitrag.
Gesetzliche Krankenkassen verlangen Erstattung durchschnittlicher Ausgaben
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen jetzt vom Bund die Erstattung der durchschnittlichen Ausgaben, denn sie wollen den privaten Versicherern gleichgestellt sein. Ob aber die Hartz-IV-Empfänger rückwirkend nach dem Urteil auch von dem Jobcenter den höheren Satz ersetzt bekommen, das ist noch nicht geklärt, doch werden wahrscheinlich nur die Erfolg haben, die schon im Vorfeld Widerspruch eingelegt hatten.