Streitpunkt Stromversorgung im Altbau: Nicht immer hat Mieter Anspruch auf ausreichende Steckdosen
Nicht immer hat man als Mieter einen Anspruch auf ausreichende Steckdosen. Jedenfalls nicht, wenn der Mieter in einem Altbau wohnt. In einem Altbau, der nicht modernisiert wurde, kann ein Mieter nicht davon ausgehen dieselbe Ausstattung an elektrischer Versorgung vorzufinden wie es dem heutigen Standard entspricht.
So hat ein Mieter keine Möglichkeit, vom Vermieter eine Nachbesserung zu verlangen, wenn er sehenden Auges eine Wohnung mit wenig Steckdosen mietet. Er kann allerdings über eine Nachrüstung mit dem Vermieter reden. Eine Nachrüstung ist nur dann ein Muss, wenn die normale Haushaltsführung beeinträchtigt wird und es nicht möglich ist, normale Geräte anzuschließen.
Es sollten also Geräte wie Waschmaschine und Staubsauger gleichzeitig genutzt werden können, ohne dass das Stromnetz in die Knie geht. Hier gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2004 bezüglich einer unsanierten Altbauwohnung. Auch eine Lösung mit Mehrfachsteckern ist denkbar, vorausgesetzt die Leitung hält. Im Badezimmer ist eine Steckdose ein Muss, es sei denn der Mieter hat dem Fehlen selbst im Vertrag zugestimmt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Hat-man-Anspruch-auf-genuegend-Steckdosen-article10712336.html Abgerufen am 31. Mai 2013