Strengere Hygienevorschriften für Tagesmütter

Von Max Staender
24. April 2012

Bei der Kindertagespflege müssen sich die Tagesmütter in Hamburg in Zukunft auf neue Regelungen für die Lebensmittelhygiene einstellen. Viele Adressaten sind seit der Benachrichtigung der Sozialbehörde geschockt und betonten, dass sie aufgrund der neuen Bestimmungen aufgeben müssten.

Die EU-Verordnung sieht nämlich vor, dass sich die Tagesmütter als Lebensmittelunternehmer anmelden und sogar ein zweites Waschbecken in ihrer Küche installieren müssen. Außerdem müssen sie helle Schutzkleidung beim Zubereiten der Mahlzeiten tragen sowie sämtliche Kassenbons aufheben und ständig die Temperatur des Kühlschranks messen. Hinzu kommen weitere Punkte, welche sich je nach Bundesland unterscheiden.

Einige Tagesmütter kritisieren die Regelung stark, da bei diesen aufwendigen Hygienevorschriften weniger Zeit für die Kinder bleibt und diese genau genommen der Küche fern bleiben müssen. Plätzchen und Kuchen backen mit den Kleinen könnten wegen der Bürokratie in dem Fall also schon bald der Vergangenheit angehören.