Strengere Rahmenbedingungen für Ermittlungen wegen DNA-Analyse
Der Bundesgerichtshof setzt strengere Grenzen für den Abgleich von DNA-Analysen. Im Fall ging es um eine 27 Jahre alte Frau, die Opfer eines Sexualdeliktes wurde. Es wurde ein Gentest an mehr als 2400 Männer der näheren Umgebung durchgeführt. Darunter fielen zwei Proben sehr ähnlich denen der am Tatort gefundenen DNA aus.
So konnten die Beamten feststellen, dass unter den freiwilligen Testern zwei Verwandte des Täters waren. Daraufhin ordneten sie eine Hausdurchsuchung an und fanden einen Verdächtigen, der nicht an der Probe teilgenommen hatte. Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um den Täter. Die Richter vom Bundesgerichtshof halten eine Ermittlung bei Beinahe-Treffern jedoch für zu willkürlich und verbieten diese künftig.
Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-bei-reihen-gentests-darf-nicht-nach-verwandtschaft-gesucht-werden-a-874002.html Abgerufen am 24. Dezember 2012