Strenggläubige Eltern aus Hessen widersetzten sich der Schulpflicht - Jugendamt übernimmt Sorgerecht

Von Melanie Ruch
4. September 2013

Ein strenggläubiges Ehepaar aus Hessen schottete seine vier Kinder komplett von der Außenwelt ab, um sie von negativen, weltlichen Einflüssen fernzuhalten. Auch zur Schule ließen die Eltern ihre Kinder nicht gehen und widersetzten sich seit Jahren der Aufforderrung der Schulplicht nachzukommen.

Jetzt wurde den Eltern das Sorgerecht für ihre vier Kinder gerichtlich entzogen und dem Jugendamt übergeben. Die Kinder mussten am vergangenen Donnerstag vom Jugendamt und der Polizei aus dem Elternhaus abgeholt werden. Laut richterlichem Beschluss geht nicht nur das Recht schulische Angelegenheiten der Kinder zu regeln, sondern auch deren Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Jugendamt über. Die Kinder wurden nun in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht.

Das Schulamt streitet sich seit Jahren mit den Eltern, die selbst den Vorschlag ablehnten die Kinder an einer christlichen Privatschule unterrichten zu lassen. Nachdem Ordnungsgelder keine Wirkung zeigten, informierte das Schulamt das Jugendamt und das brachte den Fall schließlich vor das Amtsgericht in Darmstadt.

Der Richter urteilte, dass das Wohl der Kinder gefährdet und ihr Bildungsstand nicht annährend altersgerecht ist und entzog den Eltern das Sorgerecht. Die Eltern legten Beschwerde beim Oberlandesgericht in Frankfurt ein, allerdings vergebens.

Für die Schulferien in Hessen bekommen die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück. Das komplette Sorgerecht würden sie jedoch nur dann zurückerhalten, wenn sie glaubhaft sicherstellen können, dass sie ihre Kinder zukünftig in die Schule gehen lassen.