Sturmschäden auch an älteren Häusern sind versichert
Wie ein Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht in Koblenz besagt, sind eventuelle Schäden am Haus durch Sturm auch bei älteren Häusern durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
Bei dem vorliegenden Fall wollte eine Versicherung die Kosten für Schäden durch einen Sturm, Windstärke 8, an dem Dach eines älteren Hauses nicht übernehmen, weil laut Gutachten schon vorher einige Dachpfannen nicht in Ordnung waren. Da aber der Hausbesitzer diese Schäden nicht erkennen konnte, lag auch keine Veranlassung einer Überprüfung durch einen Dachdecker-Betrieb vor.
Die Richter sahen somit keine vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Hausbesitzer, so dass die Versicherung den Schaden begleichen musste. Fazit, als Hausbesitzer muss man also nicht regelmäßig sein Dach kontrollieren lassen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.