Tätowierungen, Piercing und Permanent Make-up nicht ganz ohne Risiko

Von Viola Reinhardt
18. Februar 2009

Körperschmuck in Form von Piercings, Permanent Make-up oder auch Tätowierungen liegen nach wie vor im Trend. Doch nicht immer verlaufen die Durchführungen des Stechens einfach nur glatt.

Schadensersatz vom Piercer oder auch die Kostenübernahme der Behandlung von der Krankenkasse, sind Fragen, die man bereits im Vorfeld klären sollte. So sind Schadensersatzansprüche nur möglich, wenn vor dem Anbringen des Körperschmucks eine unzureichende Aufklärung über die Risiken erfolgte oder auch Schäden durch unhygienisches und unfachmännisches Arbeiten entstehen.

Da derartige Verschönerungen auf eigenen Wunsch erfolgen, treten die Krankenkassen oft nicht in die Kostenübernahme bei einer ärztlichen Nachfolgebehandlung ein. Hier lohnt es sich zuvor Rückfrage zu halten ob und in welcher Höhe die Kasse überhaupt einspringt, sollte eine Behandlung nötig werden. Ansonsten heißt es selber in den Geldbeutel greifen.