Taxifahrten - König Kunde und das Tabu der Umwege

Von Viola Reinhardt
12. April 2012

Es gibt eine Vielzahl von Gründen weshalb die Fahrt mit einem Taxi notwendig werden kann. Als Fahrgast ist man dann zwar froh über das bequeme Erreichen seines Zieles, allerdings oft auch unzufrieden mit dem Fahrer oder dem Zustand des Fahrzeuges. Dreckige Sitze, ein nach Rauch stinkender Innenraum, der Bleifuß des Taxifahrers oder das Gefühl durch gezielte Umwege abgezockt zu werden - als Kunde hat man es oft nicht einfach und vor allem kennen nur die wenigsten Fahrgäste ihre Rechte.

So muss man sich als Fahrgast nicht an die Reihenfolge der Taxis halten. Wer lieber seine Fahrt mit einer A-Klasse anstatt einer E-Klasse antreten will, hat das Recht auch mitten in der Taxischlange einzusteigen. Tiere dürfen grundsätzlich mitgenommen werden, es sei denn der Taxifahrer leidet zum Beispiel an einer Hundephobie oder Allergie gegen Hunde. Dann jedoch muss er einen Kollegen aus der Zentrale anfordern, damit dieser die bestellte Fahrt durchführen kann. Laute Musik, Rauchen, zu schnelles Fahren sowie extremes Fluchen des Fahrers über andere Verkehrsteilnehmer muss kein Fahrgast hinnehmen und sollte durch Aufforderung unterbunden werden.

Generell gilt zudem, dass eine kurze Fahrt kein Grund der Ablehnung eines Taxifahrers sein darf, allerdings kann dieser sehr lange Fahrten, wie etwa ins Ausland, ablehnen. Zu guter Letzt noch das Thema Taxi und Umwege. Grundsätzlich ist der Fahrer verpflichtet die kürzeste Strecke zum Fahrgastziel zu nehmen. Hat man als Kunde das Gefühl, dass bewusst ein Umweg gefahren wird, sollte man sich die Fahrt durch eine Quittung bestätigen lassen, auf der auch der Start- und Zielpunkt notiert sein sollte. Beschwerden hinsichtlich des Taxis oder des Fahrers sollte man zudem möglichst umgehend bei der Taxizentrale, dem Taxiunternehmen oder auch beim städtischen Ordnungsamt vorbringen.