Teure Handyrechnung - Anbieter muss Anrufe beweisen können

Von Ingo Krüger
17. Oktober 2011

Ein Linienbusfahrer aus Bayern war fassungslos. Nach Angaben seines Mobilfunkanbieters soll der Mann mit seinem Handy 1800 Mal eine kostenpflichtige 0137-Rufnummer angerufen haben, zum Teil in Abständen von nur wenigen Sekunden. Für seine Rechnung sollte er 1220 Euro zahlen. Da der Mann bestritt, diese Nummer gewählt zu haben, lehnte er es ab, diesen Betrag zu überweisen. Der Mobilfunkanbieter verklagte daher den Mann.

Das Amtsgericht Dachau entschied jetzt für den Busfahrer (Az 2 C 1423/10). Der Mann habe zu den fraglichen Zeiten nicht telefoniert, erklärten die Richter, sondern am Steuer eines Linienbusses gesessen. Dabei habe kein Fahrgast ihn telefonieren gesehen. Der Mobilfunkanbieter hätte daher stichhaltig beweisen müssen, dass der Mann die 0137-Rufnummer gewählt habe. Dieser Beweis sei jedoch nicht erfolgt.