Teures Kartenmaterial für Smartphone-Nutzer

Smartphone-Nutzer soll über 11.000 Euro für heruntergeladene Karten zahlen

Von Ingo Krüger
28. September 2011

Teurer Spaß für einen Smartphone-Nutzer. Sein Mobilfunkanbieter stellte dem Mann eine Rechnung in Höhe von 11.500 Euro aus. Doch die wollte dieser nicht bezahlen. Da zog das Unternehmen vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig gab dem Beklagten jetzt Recht. Statt des fünfstelligen Betrages muss er lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen zahlen (Az 16 U 140/10).

Der Kunde hatte neben einem Handy auch ein Navigationsprogramm erhalten. Bei der Aktivierung des Programms lud es unbemerkt stundenlang neues, aktuelles Kartenmaterial herunter. 20 Tage später erhielt der Mann die Rechnung und fiel aus allen Wolken. Genau 11.498,05 Euro sollte er zahlen. Dies lehnte er jedoch ab.

Oberlandesgericht entscheidet zugunsten des Kunden

Den Prozess in erster Instanz vor dem Landgericht Kiel gewann der Mobilfunkanbieter. Da der Anwalt des Kunden jedoch Revision einlegte, musste das OLG in Schleswig nun entscheiden. Diesmal war der Handykunde der Sieger.

Als Grund für ihre Entscheidung gaben die Richter bekannt, dass der Käufer eines Smartphones mit Navigationssoftware berechtigterweise glaube, dass diese beim Kauf aktuell sei. Müsse er sich jedoch während der Installation entscheiden, ob er das Kartenmaterial aktualisieren wolle, könne er zu Recht davon ausgehen, dass er nur so und ohne zusätzliche Kosten die aktuelle Version des Programms erhalten könne. Eine Berufung gegen dieses Urteil ist nicht möglich.