Tiere können keinen Anspruch auf Schmerzensgeld erheben
Unbestritten können Tiere, insbesondere Hunde, Schmerzen empfinden. Ihnen deshalb aber einen Anspruch auf Schmerzensgeld einzuräumen, geht den Richtern vom Amtsgericht Wiesbaden jedoch zu weit.
Sie hatten über die Klage eines Hundesalonbesitzers zu entscheiden, der von einem Hundebesitzer Schadensersatz für die von seinem Hund mit Urin verschmierten Decken verlangte. Der Hundebesitzer jedoch verlangte stattdessen für seinen Hund Schmerzensgeld. Der Hund habe bei der Fellbehandlung Ängste und Schmerzen erlitten, wofür die Urinspuren auf den Decken im Salon als Indiz dienen sollten.
Dieser Anspruch ging jedoch nicht durch, da Tiere, auch wenn sie als Lebewesen zu betrachten seien, den Menschen nicht gleichzustellen seien.