Tierzüchter aufgepasst - Wer krankes Tier verkauft, muss mit Rückgabe rechnen
Wie die Richter vom Landgericht Coburg entschieden haben, ist es möglich den Kauf eines Tieres rückgängig zu machen, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einer Erkrankung des Tieres kommt, deren Ursprung bis vor den Kauf zurückgeht. Dann muss der ehemalige Eigentümer das Tier wieder zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten.
Im Fall ging es um einen Mann, der bei einem Händler ein Pferd gekauft hatte, das nach wenigen Monaten zu lahmen begann. Als der Tierarzt feststellte, dass es sich dabei um eine Erkrankung handelte, die schon vor dem Verkauf bestanden haben musste, verlangte der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufes. Außerdem forderte er auch Schadensersatz. Dieser wurde ihm jedoch nicht bewilligt, weil der Verkäufer weder arglistig noch grob fahrlässig gehandelt hatte. Er hatte nichts von der Erkrankung gewusst und konnte bis dato auch nichts davon wissen.