Tipps für den Hauskauf von privat
Damit der Hauskauf nicht zur Katastrophe wird, sollten Interessenten einige Dinge beachten. Wer Wert auf eine Gewährleistung legt, muss diese mit dem Verkäufer vereinbaren. Sonst gilt der Grundsatz: gekauft wie gesehen. Eine sanierungsbedürftige Heizung oder frühere Wasserschäden müssen selbst dann angegeben werden, wenn seitdem zehn Jahre vergangen sind. Sie zählen zu den Mängeln, die offenbarungspflichtig sind.
Fragen des potenziellen Käufers nach Schäden oder Umbauten müssen Eigentümer korrekt und lückenlos beantworten. Auch das Einholen von Auskünften bei Nachbarn kann weiterhelfen.
Genehmigungen für alle An- und Umbauten müssen vorliegen, ansonsten handelt es sich um Schwarzbauten. Notfalls sollten sich Kaufinteressenten Angaben im Bauamt bestätigen lassen. Nachfragen, welche Bauten auf dem eigenen oder dem Nachbargrundstück noch erlaubt sind, schützen zudem vor unliebsamen Überraschungen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wonach-Kaeufer-fragen-sollten-article12400621.html Abgerufen am 7. März 2014