Tipps und Tricks für Heimwerker zum richtigen Tapezieren
Damit der Tapetenwechsel ohne Hürden gelingt, sollten Sie diese Kniffe beherzigen
Bei der Wohnungsrenovierung zählt das Tapezieren der Wände neben dem Streichen zu den häufigsten Tätigkeiten. Damit der Tapetenwechsel gelingt, sollten Heimwerker einige Dinge beachten.
Geplant einkaufen
Bevor es ans Tapezieren geht, sollte man überprüfen, ob man auch ausreichend neue Tapetenrollen eingekauft hat. Nichts ist ärgerlicher, als mit der Arbeit zu beginnen und dann festzustellen, dass zu wenig neue Tapete vorhanden ist. Daher ist es besser, ruhig ein wenig mehr als errechnet zu besorgen.
Entfernung alter Tapeten und Grundierung
Alte Tapete lässt sich am besten mit Tapetenlöser entfernen. Dies ist weniger mühsam, als mit Wasser und Spachtel vorzugehen. Ist diese beseitigt, wird eine Grundierung aufgetragen. Papiertapeten und einfarbige Vliestapeten begnügen sich mit einem einfachen Tiefengrund, Vliestapeten mit Muster brauchen auf jeden Fall einen weißen Tapetenwechselgrund. Dies gilt auch für Tapeten mit exotischen Oberflächen, wie etwa
- Lurexfäden oder
- Bahnen mit organischen Leuchtelementen.
Der Einsatz des Kleisters
Heimwerker sollten nicht mit Kleister sparen. Aber Achtung: Bei einer zu langen Einweichzeit dehnt sich die Tapete aus, das Muster passt unter Umständen nicht mehr. Unerfahrene Heimwerker sollten deshalb nicht mehr als drei bis vier Bahnen auf einmal vorbereiten und diese anschließend schnell verarbeiten.
Die richtige Reihenfolge beim Tapezieren
Zuerst wird die Decke tapeziert. Anschließend werden von den Ecken der Decke aus die Bahnen nach und nach die Wände entlang von oben nach unten aufgetragen. An den Ecken dürfen die Tapeten niemals spannen, sonst reißen sie beim Trocknen.
Eine Bahn sollte an der Ecke rund zwei Zentimeter überstehen. Der Überstand wird mit einer Tapezierschere sauber abgeschnitten, die Haushaltsschere verursacht unschöne Kanten.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/So-klappts-mit-dem-Tapezieren-article15780691.html Abgerufen am 27. August 2015