Tod der dreijährigen Yagmur: Viele Fehler des Jugendamts führten zu tragischem Tod
Vor einem Monat ist die dreijährige Yagmur in Hamburg gestorben, weil sie augenscheinlich zu Tode geprügelt worden war. Gegen das zuständige Jugendamt wurden schwere Vorwürfe in einem internen Bericht erhoben. 43 falsche Maßnahmen werden dort aufgeführt.
Für das Mädchen waren schon von Geburt an unterschiedliche Jugendämter zuständig. Eine Pflegemutter hatte sie eine längere Zeitperiode hindurch betreut.
Rückführung trotz Verdachts der häuslichen Gewalt
Im August 2013 war sie in die leibliche Familie zurückgeführt worden, trotz eines Verdachts, dass die schwere Schädelverletzung, die sich das Mädchen Anfang 2013 zugezogen hatte, die Ursache bei ihren leiblichen Eltern hatte. Am 18. Dezember starb das Mädchen infolge eines Leberrisses, der zu inneren Blutungen führte. Es stellte sich heraus, dass das Kind nicht nur mehrere Rippenbrüche aufwies, sondern auch überall Blutergüsse, sowie Armfrakturen.
Leibliche Eltern von Yagmur in Untersuchungshaft
Beide Eltern befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Der Vater ist bereits polizeibekannt wegen Delikten wie Diebstahl, Drogendelikten und Körperverletzung. Die Misshandlung der Tochter weist er zurück.
Der Mutter wird vorgeworfen, den Tod des Mädchens durch Unterlassen in Kauf genommen zu haben. Sie hat nichts gegen die Misshandlungen unternommen. Dafür hat sie im Nachhinein versucht, die Blutergüsse zu überschminken.
Kein juristisches Vorgehen gegen die Jugendamtsmitarbeiterin
Nach dem Prüfgericht, hätte das Mädchen niemals den Eltern übergeben werden dürfen. Doch die Jugendamtsmitarbeiterin hätte sich über "anerkannte Grundsätze guter Sozialarbeit" hinweggesetzt.
Juristisch gibt es keine Handhabe gegen sie, da es am 7. Mai zu einer richterlichen Einigung zwischen elterlichem Anwalt und Jugendamt kam, mit dem Ergebnis der Kindesrückführung in die Familie. Das Gericht will inzwischen von einer solchen Einigung nichts mehr wissen.
Haarsträubend ist es zudem, dass das Jugendamt Eimsbüttel schon mehrere Monate vor dem Gerichtsbeschluss den Sorgerechtsentzug beantragt hatte, da es bereits damals den Verdacht auf schwere Misshandlung gab, der allerdings bald nicht mehr weiterverfolgt wurde.
Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-yagmur-pruefer-konstatieren-schwere-fehler-des-jugendamts-a-946337.html Abgerufen am 31. Januar 2014