Todesfall in der Familie - was Angehörige jetzt regeln müssen

Von Dörte Rösler
25. Juni 2014

Wenn ein naher Verwandter stirbt, ist die Trauer für Angehörige schon belastend genug, doch gerade jetzt müssen sie sich um allerlei Formalitäten kümmern. Auch wenn es schwer fällt: Wer jetzt alle wichtigen Dinge erledigt, kann später in Ruhe trauern. Hilfe bietet eine Checkliste.

Arzt verständigen

Ist der Angehörige in der eigenen Wohnung gestorben, sollte als erstes ein Arzt gerufen werden. Er stellt den Tod fest und fertigt eine Todesbescheinigung an, die man später beim Standesamt benötigt, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.

Bestatter anrufen

Viele Verstorbene haben bereits zu Lebzeiten geäußert, wie sie ihre Beerdigung wünschen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Angehörigen sich zügig mit diesem Thema befassen. Der Bestattungsunternehmer berät sie bei der Auswahl von Sarg und Blumenschmuck, hilft bei der Planung der Trauerfeier und dem Aufgeben einer Todesanzeige.

Auf Wunsch kümmert der Bestatteter sich auch um weitere Formalitäten. Wer dies wünscht, sollte Unterlagen wie die Todesbescheinigung, den Ausweis des Verstorbenen, Versicherungsunterlagen oder die Rentennummer dann schon zum Gespräch mitnehmen.

Tipp: Wenn der Bestatter sich auch um die Sterbeurkunde kümmert, gleich mehrere beglaubigte Kopien anfordern. Diese benötigt man später für Rentenasse und Versicherungen.

Soziales Umfeld benachrichtigen

Als nächstes sollten die Angehörigen die Freunde und weitere Verwandte des Verstorbenen benachrichtigen. Auch der Arbeitgeber muss informiert werden, ebenso wie der Vermieter und Vereine.

Behörden und Versicherungen informieren

Nach der Information an die Rentenkasse (Formulare gibt es in der Postfiliale oder online) müssen auch die Versicherungen kontaktiert werden.

Hatte der Verstorbene eine Lebensversicherung, so muss diese sofort gekündigt werden. Auch Unfallversicherer verlangen eine Information innerhalb von 48 Stunden nach dem Todesfall.

Bei anderen Versicherungen kann man sich Zeit lassen, oftmals richtet sich die Höhe der Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge jedoch nach dem Datum der Todesnachricht. Policen für den gemeinsam genutzten PKW, gemeinsame Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung sollte man nicht vorschnell kündigen - sonst erlischt der Schutz.

Finanzielles regeln

Wenn die Erben keine Bankvollmacht für die Konten des Verstorbenen besitzen, müssen sie ihre Ansprüche mit einem Erbschein nachweisen. An das Geld kommen sie bis dahin nicht heran. Daueraufträge für Miete und Co. laufen automatisch weiter.

Hinterlässt der Verstorbene nur Schulden, haben die Angehörigen sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen.