Transfrau erhält Barthaarentfernung mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein Sozialgericht wertete die dauerhafte Entfernung der Gesichtsbehaarung als angleichende Maßnahme

Von Cornelia Scherpe
27. Februar 2019

Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen detailliert ausgearbeiteten Katalog an Kassenleistungen. Da Transsexualität erst seit wenigen Jahren im Blick der Öffentlichkeit steht, gibt es hier noch viele Fragen zur Übernahme verschiedener Leistungen.

Im jüngsten Fall hatte eine Transfrau - also ein Mensch, der sich als Frau fühlt, jedoch biologisch als Mann geboren wurde - die Kostenübernahme für eine Barthaarentfernung beantragt. Im Jahr 2015 hatte ein Arzt die Transsexualität als gesicherte Diagnose gestellt. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme zunächst jedoch ab. Die Patientin hatte die Entfernung der Barthaare durch eine Elektrologistin (eine Kosmetikerin mit Zusatzausbildung) durchführen lassen, nachdem eine Behandlung durch den Hautarzt zu einem dauerhaft entzündlichen Hautbild geführt hatte. Damit wollte die Transfrau sich nicht zufrieden geben und suchte stattdessen die Elektrologistin auf. Die Krankenkasse sah keine Veranlassung zur Kostenübernahme und betonte, die Patientin dürfe nur Vertragsärzte in Anspruch nehmen.

Diese Frage wurde vor dem Sozialgerichts Hannover verhandelt und das Gericht sprach sich zugunsten der Transfrau aus. Die Klägerin hätte belegt, dass sie psychisch enorm unter der Gesichtsbehaarung leide und die Entfernung der Haare durch eine Elektrologistin daher als angleichende Maßnahme zu werten sei.