Trauung am Telefon
Andere Länder andere Sitten. Mit diesem Thema musste sich auch das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) befassen, denn es ging darum ob eine Eheschließung, die nach pakistanischen Rechts geschlossen wurde, auch rechtens ist. Wie also das OLG jetzt befand, ist für die Anerkennung nur maßgebend, ob diese Form der Eheschließung nach ausländischem Recht erlaubt ist.
Doch wie kam es überhaupt zu diesem Urteil. Das pakistanische Ehepaar hatte sich vor der Trauung noch nie gesehen und die Trauung wurde per Telefon geschlossen, was nach dem dortigen Recht erlaubt ist. Diese Art der Trauung wird auch als sogenannte "Handschuhehe" bezeichnet, die auch bei uns früher besonders in Adelskreisen üblich war. Hierbei wurde über einen Boten der Handschuh des zukünftigen Ehemanns der Braut überbracht.
Heute ist in allen deutschsprachigen Ländern eine Ehe nur gültig, wenn das Brautpaar auch gemeinsam erscheint.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Gericht-erlaubt-Handschuhehe-article3033011.html Abgerufen am 7. April 2011