Über die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage muss der Käufer sich selber informieren

Einspeisevergütung per Solaranlage sind selbst zu erkundschaften

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. März 2011

Wenn ein Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage bei einem Lieferanten bestellt und installieren lässt, so muss er selber sich an entsprechenden Stellen informieren, wie hoch die Vergütung für eine sogenannte Einspeisung ist. Angaben des Lieferanten gelten hierbei nicht. Der Lieferant ist nur für die ordentliche Lieferung und richtige Installationstechnik verantwortlich.

Selbstständigkeit ist gefragt

Bei einem Fall, der vor dem Oberlandesgericht im Saarland verhandelt wurde, wurde einem Hausbesitzer klargestellt, dass er alleine das Risiko über die Einnahmen mit seiner Anlage trägt. Der Hausbesitzer hatte sich eine solche Anlage einbauen lassen, doch in zwei Teilen erst im Jahr 2007 und dann noch ein Jahr später, sodass die Vergütung für die zweite Installation geringer ausfiel, das heißt der Preis für eine Kilowattstunde war niedriger als bei der ersten Installation.

Der Lieferant hatte aber dem Käufer gesagt, dass er für beide Teile die gleiche Vergütung erhalten würde. Deshalb ging der Käufer also vor Gericht und wollte den Differenzbetrag über 10.000 Euro vom Lieferanten ersetzt haben. Aber die Richter entschieden sich zu Gunsten des Lieferanten, der nur für die korrekte Lieferung und Installation verantwortlich ist und so auch nur bei Mängel haften muss. Dies war aber nicht der Fall, denn die Anlage funktioniert einwandfrei.

Übrigens, wenn man im Jahr 2008 noch etwa 46,75 Cent für die Kilowattstunde als Einspeisevergütung erhielt, beträgt sie seit dem 1.1.2011 nur noch 28,74 Cent.