Übergeben im Taxi kann teuer werden - für Fahrer oder Betrunkenen

Von Carina Simoes Soares
22. September 2010

Das Amtsgericht München entschied jetzt, dass derjenige, der sich betrunken in ein Taxi setzt und sich darin übergeben muss, selbstverständlich auch für die Kosten der Reinigung aufzukommen hat. Eine Mitschuld treffe den Fahrer nur dann, wenn er den Wagen nicht stoppt, obwohl es der ausdrückliche Wunsch des Fahrgastes war.

Entschieden wurde das nun, nachdem ein Betrunkener auf dem Heimweg vom Oktoberfest 2009 ein Taxi mit Erbrochenem beschmutzte und dem Fahrer durch Reinigung und Verdienstausfall eine Rechnung von rund 240 Euro bescherte. Da in diesem Fall nicht ganz klar war, ob der Betrunkene tatsächlich das Anhalten des Taxis erbeten hatte, musste er die Hälfte des Schadens übernehmen. Die Bitte müsse nämlich, so die Amtsrichterin in München, ausdrücklich und präzise formuliert sein.