Ultraschallverfahren bleibt Ärzten vorbehalten

Von Marion Selzer
8. März 2012

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall setzt sich dafür ein, dass das Ultraschallverfahren in der Hand von Ärzten bleibt und nicht von Hilfspersonal ausgeführt werden darf. Denn um die Ergebnisse richtig zu interpretieren, brauche es Fachkenntnis, die eben nun mal nur ein ausgebildeter Arzt aufweisen könne.

In anderen Ländern dürfen Ultraschalluntersuchungen auch von Hebammen, Assistenten und anderem medizinisch ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Das kann zwar nach der Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall Zeit sparen, aber die Qualität der Untersuchung gefährden.