Ungewöhnliches Gerichtsurteil verpflichtet Ehemann zum Rosenkauf

Von Katharina Cichosch
16. Juli 2012

Klar, hin und wieder wünscht sich jede Frau kleine Aufmerksamkeiten von ihrem Ehemann. Ein Strauß Rosen gilt noch immer als Inbegriff von Romantik und somit als erste Wahl in Sachen Liebeserklärung. Dass es in manchen Ländern offenbar sogar ein Anrecht auf diese Aufmerksamkeiten gibt, war uns jedoch bisher auch neu.

Aus dem Iran kam jetzt die staatliche Meldung eines Gerichtsurteils, das es wirklich in sich hat. Dem zu Folge wollte eine 27-jährige Ehefrau die Scheidung einreichen, weil ihr Ehemann seinen vertraglich zugesicherten Ehepflichten nicht nachgekommen sei. Was im Vertrag drin stand? 777 Rosen und keine einzige Blume weniger sollte die Ehefrau bei Eheschließung erhalten.

Eheverträge sind im Iran keine Seltenheit. Dass ein Ehemann seiner Angetrauten mehrere Hundert Rosen zukommen lassen muss, darf jedoch auch hier als eher ungewöhnlich gelten. Und dass sich eine Frau bei Nichterfüllung gleich scheiden lassen möchte, ebenfalls. Das Gericht wollte dem Mann jedoch noch eine Chance einräumen - und verpflichtete ihn jetzt gesetzlich zum Kauf der vertraglich vereinbarten Blumen.