Unnötige Brustamputation, weil Gewebeproben verwechselt wurden
Bei einer 34-jährigen Frau wurde der Verdacht auf Brustkrebs gestellt und daraufhin eine Gewebeprobe entnommen. Anschließend kam die Nachricht Brustkrebs und die Brust wurde amputiert. Aber im Nachhinein stellte sich heraus, dass in der Pathologie der Klinik in Tübingen Gewebeproben verwechselt worden sind und die Frau überhaupt keinen Krebs hatte, so dass natürlich auch die Amputation im Krankenhaus in Böblingen sinnlos war.
Da aber zwei verschiedene Krankenhäuser im Spiel waren, muss die Patientin nun beweisen, welche Klinik für die Verwechselung verantwortlich war. Zuerst hatte der Tübinger Pathologe der Frau Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro zugestanden, dann aber widerrufen. Das Gericht hat den Pathologen angeraten dem Vergleich noch zuzustimmen, wenn nicht, kommt es zum gerichtlichen Urteil.
Von den beteiligten Ärzten kam bislang auch keine Entschuldigung und mittlerweile ist die Frau auch seelisch völlig am Ende.