Unterlagen für den Autowechsel
Wer sich von seinem Auto trennen will, kommt um etwas Büroarbeit nicht herum. Dazu muss man es nicht mal verkaufen, auch das Verschenken oder Verschrotten sollte durch schriftliche Unterlagen bestätigt werden.
Fast 7 Millionen Autos wechselten 2012 in Deutschland den Besitzer. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beziffert den Anteil privater Besitzumschreibungen dabei auf 94,8 Prozent. Entsprechend viele Personen müssen den erforderlichen Papierkram erledigen.
Selbst für Schenkungen empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung. Grund: für die spätere Entsorgung muss man die Eigentumsverhältnisse klar nachweisen können. Verantwortlich im rechtlichen Sinne ist stets der letzte Halter.
Das gilt auch, wenn man den Wagen nur zum Ausschlachten abgibt. Denn der Bastler muss den ausgeweideten Wagen anschließend umweltgerecht entsorgen. Falls er dies nicht tut, ist der ursprüngliche Halter haftbar.
Noch wichtiger sind die Unterlagen beim Verkauf an fremde Personen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, rät der ADAC einen Mustervertrag zu nutzen. Die meisten standardisierten Formulare schließen dabei bereits die Sachmängelhaftung des Verkäufers aus. Wenn der Kaufvertrag keinen solchen Passus enthält, sollte man ihn zusätzlich einfügen. Nur so ist garantiert, dass der Verkäufer für ihm unbekannte Defekte nicht haften muss.
Neben den Vereinbarungen zwischen Halter und neuem Eigentümer müssen auch die Behörden schriftlich benachrichtigt werden. Kompliziert ist das nicht. Etliche KFZ-Zulassungsstellen bieten entsprechende Musterformulare kostenlos zum Download. Theoretisch kann der neue Besitzer die Ummeldung übernehmen. Rechtsexperten raten allerdings zu Eigeninitiative des Halters.
Am sichersten ist es, Formulare und Nummernschilder persönlich bei der Behörde abzugeben. Falls der Käufer in der Zwischenzeit einen Unfall mit dem Wagen verschuldet, ist der Verkäufer so vor Forderungen geschützt.
Das alles gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die noch aktiv am Verkehr teilnehmen sollen. Wer seinen Wagen verschrotten will, hat bedeutend weniger zu regeln. Seit Anfang 2007 sind Vertragswerkstätten und -händler verpflichtet, das alte Auto anzunehmen. Die Übergabe wird mit einer Quittung bestätigt.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Auto-den-Besitzer-wechselt-article10708801.html Abgerufen am 29. Mai 2013