Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen bei Zulassung von Arzneimittel-Automaten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
25. Dezember 2008

Nachdem im September das Verwaltungsgericht in Karlsruhe im Fall einer Apotheke in Mannheim entschieden hatte, dass die Abgabe von Medikamenten durch computergesteuerte Anlagen nicht zulässig sei, hat jetzt das Verwaltungsgericht Mainz dies für zulässig erklärt und der Betrieb der Anlage verstoße nicht gegen geltende Vorschriften, wie es in einer noch nicht veröffentlichten Begründung, die aber der Nachrichtenagentur ddp vorliegt, heißt.

Ein Apotheker hat einen solchen Automaten in Osthofen in Betrieb, aber das Land Rheinland-Pfalz hatte ihm dies untersagt, doch die Richter in Mainz gaben dem Apotheker Recht, die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde zugelassen.