Urteil des Landgerichts Leipzig: Hebamme unschuldig am Tod eines Babys
Nach fünf Jahren erklärte das Landgericht in Leipzig eine Hebamme für unschuldig. 2008 kam eine schwangere Frau in die Uniklinik Leipzig.
Dort riss ihre Gebärmutter, so dass das Baby durch eine Notoperation geholt werden musste. Bei der Geburt war der kleine Junge bereits hirntot.
Vor dem Amtsgericht war die Hebamme bereits zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, das Landgericht bewertete den Fall anders und sprach die Hebamme frei. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung wegen fahrlässiger Tötung eingelegt. Sie prüft die Revision.