Urteil in Rechtsstreit erlaubt Falkner das Töten von Tauben

Von Marion Selzer
20. August 2012

In Hessen gibt es seit drei Jahren einen Rechtsstreit um einen Falkner, der Tauben als Schädlinge tötet und diese an seine Greifvögel verfüttert. Jetzt gab ihm das Gericht zum wiederholten Mal recht.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erteilte ihm jetzt die Erlaubnis, weiterhin Tauben als Schädlinge zu töten und an seine Falken zu verfüttern. Er habe dazu einen speziellen Käfig entwickelt, in dem die Tauben gefangen, betäubt und enthauptet werden. Das Veterinäramt lehnte diese Tötungsmethode aus Tierschutzgründen ab.

Aufgrund einer erneuten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist dem Falkner das Töten von Tauben erlaubt, da die Beschränkungen des Veterinäramtes als rechtswidrig eingestuft wurden.