Urteil in Sachen Unterhalt: Fremdgehende Ehefrau risikiert ihren möglichen Unterhalt

Von Viola Reinhardt
5. März 2009

Frauen, die während der Ehe fremdgehen riskieren unter Umständen einen späteren Anspruch auf Unterhalt durch ihren Ex-Mann. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken. Eine Frau hatte ihren Mann innerhalb der Ehe mit einem anderen Mann betrogen.

Als es zur Scheidung kam, wollte sie aufgrund der Ehezeit Unterhalt von ihrem betrogenen Ehemann. Diese weigerte sich und die Sache landete auf dem richterlichen Tisch. Mit der Begründung, dass es ein Widerspruch sei, wenn das Zusammengehörigkeitsgefühl durch das Fremdgehen verletzt würde und gleichzeitig ein Unterhalt gefordert werde, revidierte das Oberlandesgericht das zuvor positiv ausgegangene Gerichtsurteil des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße.

Somit kann eine Ehefrau nun durch ein Fremdgehen innerhalb einer intakten Ehe und der daraus resultierenden Scheidung ihre Unterhaltsansprüche verwirken.