Urteil: Krankenversicherung zuständig bei Brustverkleinerung wegen Schmerzen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
31. Dezember 2005

Leidet eine Frau unter erheblichen Wirbelsäulenbeschwerden wegen ihrer zu schweren Brüste, kann sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse eine Verkleinerung durchführen lassen.

Das berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichtes Dresden (Az.: S 18 KR 295/02).

Brustoperationen unter Schönheitsaspekten müssen dagegen selbst bezahlt werden.