Urteil: Krankenversicherung zuständig bei Brustverkleinerung wegen Schmerzen
Leidet eine Frau unter erheblichen Wirbelsäulenbeschwerden wegen ihrer zu schweren Brüste, kann sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse eine Verkleinerung durchführen lassen.
Das berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichtes Dresden (Az.: S 18 KR 295/02).
Brustoperationen unter Schönheitsaspekten müssen dagegen selbst bezahlt werden.