Urteil: Kritik am Chef ist kein zulässiger Kündigungsgrund
Angestellte, die ihren Chef öffentlich kritisieren, dürfen deshalb nicht einfach entlassen werden.
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im Falle eines Mannes, der seinem Arbeitgeber in einem Schreiben "verschärfte Ausbeutung" und "menschenverachtende Jagd auf Kranke" vorgeworfen hatte. Der Chef des Unternehmens klagte vor Gericht, seinen Arbeitnehmer entlassen zu dürfen, doch dies ohne Erfolg.
Das Urteil ignorierend, kündigte er diesem letztlich doch, nachdem er die Anschuldigungen im Internet veröffentlicht hatte. Doch das Gericht erklärte Kündigung, sowie die Zahlung einer Abfindung, für unzulässig. Internetbeiträge sind eine Form der freien Meinungsäußerung und somit vom Grundgesetz gedeckt. Angestellte seien zwar verpflichtet, auf die Belange des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, doch die Pflicht würde durch derartige Veröffentlichungen nicht verletzt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/jobkarriere/Kuendigung-nicht-rechtens-article724682.html Abgerufen am 23. Februar 2010