Urteil: Verkauf von Zigaretten mit Aromakapsel in Deutschland nicht erlaubt
Der Verkauf von Zigaretten mit einer Menthol-Aromakapsel ist in Deutschland verboten. Dagegen hat ein Tabakunternehmen Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Da das Produkt in Frankreich und verschiedenen anderen EU-Staaten zugelassen sei, gebe es keinen Grund, es in Deutschland nicht auch zu erlauben, so der Zigarettenhersteller.
Das für das Verbot zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wandte ein, dass dem Verkauf zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes entgegenstünden. Dieser Argumentation folgten die Richter. So verstoße die Aroma-Zigarette gegen Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Demnach dürfe die Attraktivität von Tabakprodukten nicht durch neuartige Produkte gesteigert werden, erklärten die Richter. Genau das passiere jedoch mit der Einführung von Zigaretten mit einer Aromakapsel.
Der Mentholgeschmack erhöhe für Gelegenheitsraucher den Anreiz, zur Zigarette zu greifen. Der beißende und unangenehme Geschmack verschwinde, so das Gericht. Dieser Effekt sei für Raucher attraktiv und begründe damit die Gefahr, dass Abhängigkeiten zumindest aufrechterhalten bleiben. (Az: 5 A 206/11)