USA - Restaurantbesitzer schaltet Polizei ein, weil Nicht-Kundin die Toilette besuchte

Von Melanie Ruch
6. März 2013

Eine Frau aus Erin im US-Bundesstaat Tennessee ist beim Shoppen ein äußerst dringliches Bedürfnis überkommen. Weil weit und breit keine öffentliche Toilette in Sicht war, ging sie in ein Restaurant, um sich dort zu erleichtern und verschwand anschließend wieder. Wenige Tage später bekam sie von dem Restaurant "The Flood Zone" eine handschriftliche Rechnung in Höhe von fünf Dollar per Post zugeschickt.

Das Kuriose: die Restaurantbesitzerin hatte sich das Nummernschild der Frau notiert und den Sheriff von Houston County informiert, der eine Strafverfolgung einleitete. Er holte die Informationen zum Autobesitzer ein und gab diese an die Restaurantbesitzerin weiter, die daraufhin die Rechnung ausstellte.

Die Dame, die die Toilette aufgesucht hat, behauptet jedoch sie hätte zuvor die Restaurantmitarbeiter gefragt, ob sie die Toilette benutzen dürfe. Die Restaurantchefin hingegen gibt an erst wenige Tage zuvor ein Schild an der Toilettentür angebracht zu haben, auf dem es heißt, dass die Toilette nur für Kunden bestimmt ist und Nicht-Kunden für die Benutzung fünf Dollar zahlen müssen.

Welche der beiden Frauen im Recht ist, darüber lässt sich nun streiten. Fest steht jedenfalls: Informationen zu Nummernschild und Autohalter dürfen nur zur Strafverfolgung eingeholt und im Normalfall auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Er habe zum damaligen Zeitpunkt aber davon ausgehen müssen, dass eine Straftat vorliegt, rechtfertigt der Sheriff sein Handeln.