Verboten - Kein Nacktradeln in Leipzig

Von Jutta Baur
10. Juni 2014

"Grob ungehörig", so nannte ein Gericht den Plan, nackt durch Leipzig zu radeln. Eine Gruppe von 25 Menschen wollte anlässlich des Weltnacktradeltags eine Runde durch die Stadt drehen. Ohne Bekleidung versteht sich. Das fand das Ordnungsamt überhaupt nicht gut und verbot die Aktion.

Auch Verwaltungsgericht entscheidet dagegen

Die Radelgruppe wollte so schnell allerdings nicht aufgeben und zog vor das zuständige Verwaltungsgericht. Doch auch dort wurde abschlägig beschieden. Der Richter empfand das Vorhaben als ungehörig.

Eine der verhinderten Teilnehmerinnen empfand das Verbot als ziemliche Schlappe. Der Weltnacktradeltag wird anderswo ohne vorherige Anmeldung begangen. Eine Anmeldung bei den Behörden wäre die offizielle Vorgehensweise gewesen.

Das Radeln ohne Kleidung macht jedoch nur einen Teil der Aktion aus. Eigentlich geht es den Veranstaltern um eine Demonstration gegen Auto- und Motorradverkehr.