Verbraucher können sich über Schadstoffe in Produkten informieren
Alltagsgegenstände wie Textilien, Möbel oder Spielzeuge können mit Schadstoffen belastet sein. Eine EU-Verordnung verpflichtet Hersteller daher dazu, auf Kundenanfrage Informationen über den Schadstoffgehalt ihrer Produkte mitzuteilen.
Allerdings nur, wenn die Produkte Schadstoffe enthalten, die auf der Liste der besonders besorgniserregenden Chemikalien stehen. Mit Beginn dieses Jahres wurde die Liste um 54 Stoffe auf 136 Chemikalien erhöht, die Mensch oder Umwelt schädigen können.
Übersteigt die Konzentration eines dieser Stoffe in einem Produkt 0,1 Prozent, dann müssen Händler, Lieferanten und Hersteller darüber Auskunft erteilen, wenn sie die Anfrage eines Bürgers erhalten. Die Antwort richtet der Händler oder Hersteller direkt an den Verbraucher.
Enthält das Produkt keinen Schadstoff, muss der Händler oder Hersteller nicht antworten.
Wenn der Verbraucher von der Schadstoffbelastung eines Produktes überzeugt ist, aber keine Antwort erhält, kann er sich an eine zuständige Kontrollbehörde melden.