Verbraucherzentrale NRW mahnt Airlines ab: Kassieren des vollen Flugpreises sei unzulässig

Von Nicole Freialdenhoven
23. Mai 2013

Wer heutzutage im Internet oder im Reisebüro einen Flug bucht, ist daran gewöhnt, den kompletten Flugpreis sofort bezahlen zu müssen. Die Verbraucherzentrale NRW hat diese Praxis nun beanstandet und den fünf großen deutschen Airlines Lufthansa, Germanwings, Condor, Air Berlin, TUIfly und Germania Abmahnungen ins Haus geschickt.

Sie fordern, dass die Airlines erst 30 Tage vor Abflug den vollständigen Reisepreis kassieren und nicht bereits bei der Buchung. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale schon fünf große Reiseveranstalter abgemahnt, die ebenfalls eine Vorauszahlung von 25 bis 100 Prozent des Reisepreises von ihren Kunden verlangten.

In beiden Fällen werde das "Zug um Zug-Prinzip" missachtet, so die Verbraucherschützer. Danach müssen Kunden in der Regel erst zahlen, wenn sie die Leistung erhalten haben und nicht im Voraus. Im Falle der Airlines verliert der Kunde so das Druckmittel, die Zahlung zu verweigern, wenn die Airline ihren Service nicht zur Zufriedenheit des Kunden anbiete, zum Beispiel durch eine Änderung der Flugzeug oder des vereinbarten Start- oder Zielflughafens. Auch trägt der Kunde das Risiko, sein Geld zu verlieren, falls die Airline in der Zeit zwischen Buchung und Flug pleite gehen sollte.

Die Airlines haben nun 30 Tage Zeit, ihre Klauseln zu ändern, ehe die Verbraucherzentrale Klage einreichen will.