Verbrennungen beim Kaffeetrinken gehen aufs eigene Risiko
Wer sich durch zu heiße Getränke verbrüht, ist laut Landesgericht München mindestens mitverantwortlich
Fast jeden Kaffeebecher ziert die Aufschrift "Vorsicht heiß". Wer trotz dieser Warnung den heißen Kaffee zwischen den Beinen positioniert und sich dann verbrennt, trägt selbst die Verantwortung dafür, so das Landgericht München.
Bekannt ist dieses Szenario durch die Klage einer US-Amerikanerin namens Stella Liebeck geworden. Diese hatte die Fast-Food-Kette Mc Donald´s auf Schadensersatz verklagt, weil sie sich durch die Verschüttung von deren Kaffeebecher starke Verbrühungen an ihren Beinen zugezogen hatte. Das amerikanische Gericht gab ihr Recht und sie erhielt 640.000 Dollar als Schmerzensgeld.
Deutsche Klägerin bekommt kein Recht
In München hatte das Landgericht über einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden, doch das deutsche Rechtssystem funktioniert nun einmal anders als das amerikanische, wie eine Klägerin aus München feststellen musste. Auch sie verbrannte sich 2009 mit dem Kaffee aus einem Schnellrestaurants und forderte dafür 1500 Euro Schmerzensgeld.
Sie stellte das Heißgetränk zwischen den Oberschenkel ab und erlitt durch Verschüttungen des Inhalts Verbrennungen zweiten Grades. Doch die Richter aus München entschieden, dass die Frau selbst die Schuld an ihren Verletzungen trage. Schließlich hätte sie sich darüber klar sein müssen, dass es sich um ein heißes Getränk handelte, das sie zwischen ihren Beinen abstellte.
Frau ist mindestens mitverantwortlich
Zumindest hätte sie überprüfen müssen, ob der Becher durch den Deckel richtig verschlossen war. Und selbst wenn dieser locker oder undicht gesessen hätte, wäre die Klägerin zumindest mitverantwortlich gewesen.
Die deutsche Pflicht für Verkehrssicherheit nehme Betroffenen nicht jedes Risiko ab, man müsse schon sein Kopf einschalten und einer erkennbaren Gefahr aus dem Wege gehe.
Passend zum Thema
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Geld-fuer-verbruehte-Beine-article4748791.html Abgerufen am 17. November 2011