Verfassungsgericht Spaniens erklärt Ehe zwischen Homosexuellen für rechtens

Von Ingo Krüger
8. November 2012

Sieben Jahre ließ sich das Spanische Verfassungsgericht Zeit. Nun erklärten die Richter die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern für verfassungsgemäß. Sie wiesen damit eine Klage der konservativen Volkspartei (PP) ab.

Vor sieben Jahren hatte die damalige sozialistische Regierung ein Gesetz erlassen, dass es homosexuellen Paaren erlaubte, standesamtlich zu heiraten und Kinder zu adoptieren. Spanien war damit eines der ersten Länder weltweit, das dies erlaubte.

Ministerpräsident Rajoy erklärte, dass er das Urteil trotz veränderter Mehrheitsverhältnisse im Parlament akzeptieren werde. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Juli 2005 haben mehr als 20.000 homosexuelle Paare von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Dies entspricht rund zwei Prozent aller Eheschließungen im Land zwischen 2005 und 2011.

Auch Frankreich plant die sogenannte Homo-Ehe und ein Adoptivrecht für homosexuelle Paare zuzulassen. Die Regierung von Staatspräsident François Hollande setzt damit ein Wahlversprechen um. Widerstand gibt es von der konservativen Opposition und der katholischen Kirche.